11 Sep. FernUSG Abschaffung 2027: Das Ende des Coaching-Gesetzes
Wissen Sie eigentlich, wie viele Tausend Euro im Internet gerade für heiße Luft und bunte Zoom-Hintergründe verbrannt werden?
Seit Jahren erleben wir im Netz eine Welle von vermeintlichen Experten, die mit teuren Online-Coachings und rasanten Versprechungen maximale Honorare einsammeln. Während seriöse Unternehmer hart arbeiten, verkaufen Blender auf Ratenzahlung den schnellen Erfolg. Doch jetzt kommt Bewegung in den Markt: Die Politik will das Fernunterrichtsschutzgesetz – kurz FernUSG – komplett abschaffen. Ab 2027 soll das sogenannte „Coaching-Gesetz“ der Vergangenheit angehören.
Klingt nach Befreiungsschlag? Schauen wir uns gemeinsam an, was diese Reform wirklich für den Markt bedeutet, warum der Gesetzgeber damit nur an der Oberfläche kratzt und warum echter unternehmerischer Erfolg im digitalen Zeitalter etwas ganz anderes braucht als den zehnten Videokurs.
Ein Gesetz aus der Postkarten-Ära trifft auf die digitale Blender-Welt
Um zu verstehen, was hier gerade passiert, müssen wir kurz in den Rückspiegel blicken. Das FernUSG stammt aus dem Jahr 1977 – einer Zeit, in der Fernunterricht noch aus Papierlektionen bestand, die per Post verschickt wurden. Es sollte Verbraucher vor unseriösen Briefkursen schützen.
Das Problem: In den letzten Jahren wurden plötzlich auch moderne Online-Coachings, Videokurse und Zoom-Mentorings unter dieses alte Gesetz gezwungen. Die juristische Quittung folgte auf dem Fuß. Spätestens nach dem deutlichen Urteil des Bundesgerichtshofs im Herbst 2025 fielen hunderte Verträge wie Kartenhäuser in sich zusammen, weil die oft zwingend erforderliche ZFU-Zulassung fehlte. Die Folge: Millionen-Rückzahlungen und Insolvenzen am laufenden Band.
Nun liegt ein Referentenentwurf auf dem Tisch, der die Paragrafen 1 bis 26 des FernUSG komplett streichen und das System zum Juli 2027 beerdigen will. Die Verwaltung atmet auf, die Wirtschaft soll um Millionen an Bürokratiekosten entlastet werden.
Das Gesetz fällt – aber die Blender bleiben
Machen wir uns nichts vor: Die Abschaffung ist überfällig. Ein bürokratisches Zulassungsverfahren, das lediglich Lehrpläne abgleicht, aber keinerlei qualitative Aussagekraft besitzt, hat am Ende niemanden geschützt. Es hat vor allem seriöse Anbieter in juristische Fallen laufen lassen, während die echten Abzocker munter weiterverkauft haben.
Doch hier lauert der Trugschluss. Wer jetzt glaubt, dass mit dem Wegfall des FernUSG im Jahr 2027 das Schlaraffenland für windige Online-Gurus endet, der irrt gewaltig:
- Kein Rückwirkender Schutz: Bis zum offiziellen Inkrafttreten gilt das alte Recht uneingeschränkt. Wer heute unüberlegt Verträge schließt oder verkauft, kann noch Jahre später zur Kasse gebeten werden.
- Die Marktbereinigung findet nicht automatisch statt: Die Verkäufer des schnellen Reichtums mit dem Lamborghini im Thumbnail verschwinden nicht, nur weil ein Gesetz aus den Siebzigern gestrichen wird. Sie weichen lediglich auf die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aus.
Der Gesetzgeber räumt gerade ein altes, untaugliches Werkzeug weg – legt aber kein neues gegen aggressive Verkaufsmethoden und leere Versprechungen hin. Ab 2027 entscheidet allein die Wachsamkeit des Marktes und Ihr eigener gesunder Menschenverstand, wem Sie Ihr Geld anvertrauen.
Warum echtes Coaching keinen Zoom-Filter braucht
Als Inhaber der Marketing- und Werbeagentur Spielvogel berate und begleite ich kleine und mittelständische Unternehmen seit fast 25 Jahren. In all dieser Zeit habe ich viel lernen müssen: über Didaktik, Psychologie, Markenführung und das, was Menschen wirklich voranbringt. Und eines sage ich Ihnen ganz offen nach all den Jahren: Ich halte den Großteil dieser überteuerten, anonymen Online-Angebote für schlicht nicht zielführend.
Wir sind alle Menschen und keine reinen Digitalwesen. Echtes Lernen, echtes Verstehen und vor allem eine individuelle Beratung funktionieren nicht über ein aufgezeichnetes 12.000-Euro-Modul oder anonyme Massen-Calls.
Ein gutes Training braucht Fundament. Dazu gehört:
- Der physische, persönliche Kontakt: Zum Lehrer, zum Trainer und zum wertvollen Austausch mit anderen Teilnehmern. (Gute und geprüfte Adressen hierfür finden Sie übrigens traditionell im Berufsverband für Training, Beratung und Coaching, dem BDVT e.V.).
- Individuelle 1-zu-1-Betreuung: Eine echte strategische Beratung ist Handarbeit. Sie erfordert das tiefe Verstehen Ihrer ganz persönlichen unternehmerischen Situation.
- Gesunde Ergänzung statt digitaler Illusion: Natürlich können Telefonate, E-Mails oder Videocalls zwischen persönlichen Terminen sinnvoll sein, um Wege zu überbrücken. Aber sie bleiben immer nur das: eine Ergänzung zum echten, menschlichen Miteinander.
Fazit
Die Abschaffung des FernUSG ist ein überfälliger Schritt weg von bürokratischer Gängelung hin zu mehr unternehmerischer Eigenverantwortung. Doch lassen Sie sich von glänzenden digitalen Marketingversprechen nicht blenden. Hinterfragen Sie Angebote, setzen Sie auf echten, persönlichen Austausch und vergessen Sie nie: Der Mensch steht im Mittelpunkt – und Ihr solider unternehmerischer Erfolg auch.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihren Erfolg
