1.1 Die Vertragsbedingungen sollen für den Besteller und die Agentur die Grundlage für eine förderliche Zusammenarbeit bilden, die im kreativen Bereich weit mehr als auf sonstigen geschäftlichen Gebieten Voraussetzung für erfolgreiche Arbeitsergebnisse ist. Aus diesem Grunde sind Definitionen und Erläuterungen bei jenen berufsspezifischen Zusammenhängen eingefügt, die über den Rahmen allgemeiner kaufmännischer Gepflogenheiten hinausgehen.
1.1.1 Die Angebote der Agentur sind speziell für Industrie-, Handel-, Handwerk-, und Dienstleistungsunternehmen sowie Selbständige, Freiberufler, Behörden und öffentliche Einrichtungen bestimmt.
1.2 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Lieferungen, Leistungen und Arbeiten der Firma Spielvogel – Die Agentur für Werbung & Marketing (Auftragnehmer) und ihren Kunden (Besteller). Die Agentur wird nur auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.3 Jede Änderung dieser Bedingungen bedarf der Schriftform und der Unterschrift der Vertragsparteien. Schweigen auf schriftlich mitgeteilte Änderungen bzw. Änderungswünsche des Bestellers gelten nicht als Zustimmung.
2.1 Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Die Lieferfrist beginnt nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Texte, Bild- und Fotomaterial, Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
2.2 Die Agentur hat es nicht zu verantworten, wenn seine Leistung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, z.B. Änderungen des Umfangs oder Inhalts der vereinbarten Leistung, wodurch die Agentur einen Mehraufwand von Arbeit hat, später als vereinbart erbringt.
2.3 Wird die Leistung der Agentur aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, später als vereinbart erbracht, ist die Agentur berechtigt, den vereinbarten Preis an die zwischenzeitig geänderten Herstellungskosten und sonstigen Kostenfaktoren anzupassen. Dies gilt nicht, wenn seit Vertragsschluss und Auslieferung weniger als vier Monate vergangen sind.
2.4 Die Agentur haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Mangel an Arbeitskräften, verursacht worden sind, die die Agentur nicht zu vertreten hat. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Von der Agentur werden Beginn und Ende der Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.
2.5 Sofern der Lieferort außerhalb des Binnenmarktes der Europäischen Union liegt, ist der Besteller verpflichtet, die erforderlichen Bewilligungen hinsichtlich der Einfuhr, Montage und Inbetriebnahme zu besorgen und der Agentur von deren Vorliegen zu informieren, um Verzögerungen in der Auftragserfüllung zu vermeiden. Mögliche daraus resultierende Verzögerungen unterbrechen die vereinbarte Lieferfristen entsprechend. Der Besteller haftet für die Nichterfüllung dieser Pflichten und den daraus entstehenden Verzögerungen und Schäden.
2.6 Der Auftraggeber ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn 1 die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, 2 die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und 3 dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
2.7 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Besteller. Der Besteller ist verpflichtet, die ihm von der Agentur zur Prüfung vorgelegten Freigabemuster sorgfältig, in Bezug auf Inhalt, Orthographie, Grammatik, Farbigkeit und Größe zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Sobald der Besteller die Produktionsfreigabe erteilt, gilt die Sache (Druckvorlage) als mangelfrei und genehmigt. Er hat diesbezüglich ein vorgefertigtes Formular auszufüllen und dies unterschrieben der Agentur per Fax oder Postweg überlassen. Handgefertigte Freigabemuster können teilweise vom späteres Endprodukt abweichen.
2.8 Sofern eine Freigabe seitens des Bestellers aufgrund des geringen Zeitabstandes zwischen Fertigstellung des Produktes/der Datei und dessen Produktion, insbesondere deshalb nicht möglich ist, da der von dem Besteller gewünschte Lieferzeitraum sehr kurz bemessen ist, ist der Agentur gestattet, die Datei ohne Freigabe in die Produktion zu geben. Dies gilt nur, wenn der Besteller zuvor einen generellen Produktionsauftrag erteilt hat. Die Agentur wird den Besteller hierauf hinweisen.
2.9 Vor Produktionsbeginn sind der Agentur von dem Besteller Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktion ist nicht von der Agentur zu überwachen, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Hat die Agentur aufgrund einer Vereinbarung die Produktion zu überwachen, ist die Agentur dazu ermächtigt, erforderliche Entscheidungen eigenständig ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden zu treffen und Weisungen zu erteilen. Bei Projekten, deren Druckkosten voraussichtlich über 10.000,00 EUR betragen, wird die Produktion immer überwacht. Der Besteller hat die dafür aufgewandten Stunden zusätzlich zu honorieren und die Fahrkosten zu erstatten.
3.1 Die Abrechnungen erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, nach den allgemeinen Stundensätzen der Agentur. Durch den Auftrag werden diese Preise vom Besteller anerkannt. Die Stundensätze verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher und gesetzlicher Abgaben.
3.2 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.
3.3 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Konzepten sowie andere Korrekturen und Zusatzleistungen (handgefertigte Freigabemuster, Manuskripte, Produktionsüberwachungen usw.) werden nach Zeitaufwand einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten dem Auftraggeber berechnet.
3.4 Für Nutzungsrechte (Vervielfältigung, Mehrfachnutzung, Veröffentlichung, öffentliche Wiedergabe) hat der Besteller ein zusätzliches Honorar, welches individuell zu vereinbaren ist, an die Agentur zu leisten.
3.5 Sofern der Besteller eine offene, editierbare Datei wünscht, hat er ein zusätzlich zu dem üblichen Honorar ein weiteres Honorar zu leisten, welches mindestens das 1,5-fache des Erstellungshonorars beträgt.
3.6 Preise für Leistungen, die nicht persönlich von der Agentur ausgeführt werden, sowie für Gegenstände, die nicht von der Agentur hergestellt und daher von Dritten bezogen werden müssen (Produktionskosten, Werbemittel, Anzeigen-Preise etc.) sind freibleibend. Die Leistungen oder Gegenstände werden mit dem Tagespreis des Rechnungsdatums oder des Anlieferungsdatums bei der Agentur berechnet.
3.7 Zahlungen können nur in den Geschäftsräumen der Agentur oder durch Überweisung auf ein von der Agentur angegebenes Bankkonto erfolgen. Schecks nimmt die Agentur nicht an.
3.8 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
3.9 Rechnungsbeträge sind innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer vergleichbaren Zahlungsaufforderung, sofort und ohne Abzug zu leisten . Nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungszustellung ist die Agentur berechtigt, acht Punkte über dem Basiszinssatz als Verzugszinsen zu berechnen. Ist der Besteller Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, ist die Agentur berechtigt, fünf Punkte über dem Basiszinssatz als Verzugszinsen zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Zins- oder weiteren Schadens bleibt hiervon unberührt, sofern er tatsächlich angefallen ist. Ist der Besteller ein Unternehmer i.S.d § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen.
3.10 Soll die Agentur auf Veranlassung des Bestellers Leistungen Dritter in Anspruch nehmen, hat der Besteller die Kosten für die Fremdleistung im Voraus zu bezahlen. Erst nach Zahlung wird die Agentur den Dritten beauftragen.
3.11 Der Besteller darf nur dann eigene Ansprüche gegen die Ansprüche der Agentur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ist der Besteller Verbraucher i.S.d § 13 BGB ist er zur Zurückbehaltung auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
3.12 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die Agentur dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.
Ein grundsätzlicher Anspruch auf Fertigstellung der Werke und Arbeiten nach Auftragsabbruch, -kündigung oder –verzögerung seitens des Auftraggebers entfällt.
5.1 Mit der Übergabe des Leistungsgegenstandes an das Transportunternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über. Dies gilt nicht, wenn der Besteller Verbraucher i.S.d § 13 BGB ist. Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.
5.2 Der Versand erfolgt nur, wenn dies zwischen den Parteien vereinbart wurde. Ansonsten erfolgt die Lieferung je nach Lagerort entweder in der Agentur oder der Produktionsstätte.
5.3 Die Versandkosten sind vom Besteller zu tragen; sie schließen die Kosten einer von der Agentur abgeschlossenen Transportversicherung ein.
6.1 Die Agentur behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Dies gilt nicht, sofern der Besteller Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. In diesem Falle behält sich der Auftragsnehmer das Eigentum an den Liefergegenständen vor bis zur endgültigen Zahlung des Kaufpreises.
6.2 Der Besteller darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er der Agentur unverzüglich davon zu benachrichtigen.
6.3 Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt der Agentur vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
7.1 Skizzen, Manuskripte, Entwürfe, Grafiken, Fotos, Drucksachen, Konzepte und Strategien und sonstige Unterlagen, die auch Teil des Angebotes sein können, bleiben im Eigentum der Agentur. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Reproduktion, Verbreitung und Aushändigung an Dritte (auch in Teilen oder Auszügen), jede Veröffentlichung und Vorführung darf nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur erfolgen.
7.2 Konzepte und Strategien bleiben im geistigen Eigentum der Agentur.
7.3 Die Originalentwürfe sind der Agentur nach angemessener Zeit unbeschädigt zurückzusenden, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Der Besteller hat diesbezügliche eine Transportversicherung abzuschließen. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt nicht, wenn der Besteller Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist.
8.1 Die Agentur wir den Besteller mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffender Rechnungen alle für die Verwertung seiner Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt die Agentur seine Verpflichtungen durch Einräumung eines nicht ausschließlichen Nutzungsrechts. Das Urheberrecht verbleibt bei dem er es i.S.d. UrhG geschaffen hat.
8.2 Der Besteller steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von der Agentur hergestellten Materialien (u.a. Fotografien, Bilder, Filme, Grafiken, Layouts, Tonaufnahmen, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Dateien u.s.w.) nur für die vertraglichen vereinbarten Zwecke verwendet werden. Im Zweifel wird dem Besteller nicht gestattet, die Arbeiten der Agentur mehrfach zu nutzen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen sowie öffentliche wiederzugeben.
8.3 Die Übertragung von Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur.
8.4 Die Verarbeitung oder Änderung der Arbeiten (im Original sowie bei Reproduktionen) bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur.
8.5 Die Vervielfältigung oder Mehrfachnutzung bedarf der vorherigen Zustimmungder Agentur.
8.6 Die Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei deren Beendigung noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitiger getroffener Absprachen bei dem Arbeitnehmer.
8.7 Layoutvorschläge, handgefertigte Muster, Freigabedateien und Korrekturabzüge dürfen nicht vervielfältigt, an Dritte weitergegeben, veröffentlicht oder öffentlich wiedergegeben etc. werden.
8.8 Muster, Layoutvorschläge etc. können Bildmaterial, z.B. sog. Stock-Fotos, die der Agentur von Dritten zur Vorlage bei dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, enthalten, an dem die Agentur keine Lizenzrechte innehat. Die Lizenzrechte werden jedoch vor Ablieferung oder Produktion des Endproduktes von der Agentur erworben.
9.1 Der Anspruch auf Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Ist der Besteller Unternehmer i.S.d § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Abnahme.
9.2 Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand bzw. –arbeiten sofort nach Empfang zu prüfen und bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich zu rügen. Ansonsten gilt der Liefergegenstand bzw. –arbeit als genehmigt. Liefergegenstände, die nach Lieferschein überprüfbar sind und diesem nicht entsprechen oder offensichtliche Mängel aufweisen, sind durch den Besteller sofort auf dem Lieferschein schriftlich geltend zu machen. Unterlässt er dies, gelten Lieferung und Leistung als mangelfrei und genehmigt. Dies gilt nicht, sofern der Besteller Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
10.1 Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit der Agentur oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sind von der Schadensersatzpflicht ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
10.2 Wählt der Besteller nach fehlgeschlagener Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht dem Besteller zusätzlich kein Schadensersatzanspruch wegen des betreffenden Mangels zu. Dies gilt nicht, wenn der Besteller Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist.
10.3 Verlangt der Besteller bei fehlgeschlagener Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt der Liefergegenstand beim Besteller und der Schadensersatzanspruch beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem im Vertrag festgesetzten Preis und dem Wert des mangelhaften Liefergegenstandes.
10.4 Alle Ansprüche gemäß den vorstehenden Absätzen stehen nur dem Bestellerzu und können nicht an Dritte abgetreten werden.
10.5 Ist der Besteller Unternehmer i.S.d § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so sind Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware ausgeschlossen, wenn er den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung anzeigt.
11.1 Die Agentur übernimmt keinerlei Gewähr für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit der Arbeiten. Im übrigen übernimmt die Agentur auch keine Gewähr für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten, insofern sie Materialien benutzt, die sie von dem Besteller zur Verfügung gestellt bekommen oder in dessen Auftrag von Dritten erlangt hat.
11.2 Der Besteller übernimmt die Gewähr dafür, dass keine Rechte Dritter an für die Arbeiten von ihm zur Verfügung gestellten Bildern, Texte, Tonmaterialien oder andere Gegenstände bestehen. Insbesondere versichert der Besteller, dass er für die Bilder, Tonbänder, Videos, Texte etc., die er an die Agentur zur Verarbeitung weitergibt, die entsprechenden gültigen Lizenzen, sofern diese erforderlich ist, besitzt und wirksam erworben hat. Sofern im Auftrag des Kunden Materialen verwendet werden, die öffentliche Gebühren und Auslagen auslösen (z.B. GEMAgebühren), hat diese der Besteller zu tragen.
11.3 Dem Besteller stehen an dem im Rahmen des Auftrages genutzten und an ihn überlassenen Material (Bilder, Tonbänder etc.) keine exklusiven Lizenzrechte zu. Es ist daher möglich, dass die Materialen für Aufträge von mehreren Bestellern der Agentur verwendet wurden. Die Agentur bemüht sich jedoch dies zu vermeiden.
Der Besteller kann die Exklusivrechte an den o.g. Materialien gegen ein erhöhtes Lizenzentgelt erwerben.
11.4 Die Agentur haftet nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse eines durch der Agentur beauftragten Dritten, wenn dieser auf Veranlassung des Bestellers in dessen Namen und auf dessen Rechnung beauftragt wurde. 11.5 Quellenangaben oder Impressum werden auf den Druckwerken nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers angegeben.
12.1 Es gelten die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung, die Sie hier einsehen können.
12.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur absoluten Geheimhaltung über die Informationen aus der Geschäftsbeziehung gegenüber Dritten. Der Besteller hat insbesondere Stillschweigen über vereinbarte oder angesprochene Honorare und Vergütungen zu wahren.
12.3 Der Besteller kann sich gegen erhöhtes Entgelt das erstellte Werk bzw. die Daten sichern lassen (z.B. DVD oder CD)
13.1 Die Agentur erstellt Webseiten, Shop-System im Auftrag des Besteller, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich auf den Servern der Agentur.
13.2 Dem Besteller ist bekannt, dass die von der Agentur für ihn gestalteten Webseiten, Shop-Systeme oder Schnittstellen als auch die von der Agentur verwendete Software auf den Server der Agentur angepasst sind, auf welchem die jeweilige Webseite des Bestellers gespeichert ist und deshalb auch nur auf diesem funktionieren wird.
13.3 Die Vertragslaufzeit beträgt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, mindestens 24 Monate. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Auftragserteilung, spätestens jedoch mit dem Beginn der Programmier- u. Gestaltungsarbeiten unabhängig davon, ob die Webseite oder das Shop-System öffentlich zugänglich ist.
13.4 Die Agentur stellt für die Webseite des Bestellers lediglich die elektronische Plattform mit einer 98%igen Verfügbarkeit im Jahr zur Verfügung. Die Agentur übernimmt weder eine Haftung für den Inhalt des Rechtsgeschäftes noch eine etwaige Haftung als vollmachtloser Vertreter. Bei Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder die Nutzungsbedingungen ist die Agentur berechtigt, den Besteller als Website-Betreiber zeitweise oder dauerhaft von der Teilnahme an der Plattform auszuschließen.
13.5 Der Besteller als Website-Betreiber ist alleine für alle Inhalte seiner Internetpräsenz Inhaltlich verantwortlich.
13.6 Der Besteller ist verpflichtet, Leistungen der Agentur nicht missbräuchlich zu nutzen und hat rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.
13.7 Der Besteller hat die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig für die Teilnahme am Datenaustausch erforderlich sind oder werden. Unzulässig sind Texte und Darstellungen, die gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten, insbesondere auch §§ 86, 86a, 130 StGB oder andere Strafgesetze verstoßen. Untersagt sind ferner Texte und Darstellungen, die durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften indiziert sind, sowie für Produkte, die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Namens- und Markenrechte verletzen.
13.8 Es ist untersagt, unter falscher Identität auf den Servern der Agentur zu handeln und den bestimmten Usernamen (Nickname) und das Passwort an Unberechtigte weiterzugeben, da dies die Grundlage zur Berechtigung der Bearbeitung der Webpräsenz ist. Die dem Kunden und seinen Mitarbeitern von der Agentur erteilten Passworte dürfen ausschließlich für Internet-Leistungen der Agentur und nicht in anderem Zusammenhang als Passwort benutzt werden. Der Besteller hat die von der Agentur zur Verfügung gestellten Passworte vertraulich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keine Kenntnis von diesen Passworten erhalten. Entsprechend weist er seine Mitarbeiter an. Sollte der Verdacht bestehen, dass Dritte von einem oder mehreren dieser Passworte Kenntnis haben, so ist dies der Agentur unverzüglich unter Nennung dieses Dritten schriftlich mitzuteilen, damit die Agentue die Sperrung des Zugangs zum Server über diese Passworte vornehmen kann. Die Kosten dafür werden nach den aktuellen Stundensätzen dem Besteller in Rechnung gestellt. Der Besteller haftet für jeden Schaden, der aus dem Missbrauch eines solchen Passwortes durch Dritte entsteht.
13.9 Der Besteller darf eine auf einem Server von der Agentur gespeicherte Webseite, Shop-System ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur keinem Dritten dergestalt zur Verfügung stellen, dass dessen Inhalte auf dem Server gespeichert werden.
13.10 Der Besteller verpflichtet, die Agentur unverzüglich über erkennbare Mängel oder Schäden (Störungsmeldungen) schriftlich zu informieren und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen.
13.11 Soweit die Gestaltung der Webseite, die die Agentur für den Besteller erstellt, Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz genießen, räumt die Agentur dem Besteller daran eine einfache Lizenz für die Zukunft, d. h. auch für die Zeit nach dem Ende dieses Vertrages, für den Eigengebrauch im Rahmen von Webseiten ein. Soweit die Agentur darüber hinaus Software oder Quell-Code speziell für den Besteller erstellt und diese Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz genießt, räumt die Agentur dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an dieser Software für die Zukunft, d. h. auch für die Zeit nach dem Ende dieses Vertrages, für den Eigengebrauch gemäß dem Inhalt des jeweiligen Vertrages ein. Diese Nutzungsrechte sind jedoch nicht übertragbar und nicht veräußerbar.
13.11.1 Der Besteller darf den Liefergegenstand (für ihn gestalteten Webseiten, Shop-Systeme oder Schnittstellen), als auch die von der Agentur auf dem Server verwendete Software weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
13.12 Soweit an Servern der Agentur, auf denen Inhalte des Bestellers gespeichert sind, Reparaturen notwendig werden, welche vorhersehbar den Zugang von Nutzern zu diesen Dateien und Daten für mehr als vier Stunden unmöglich machen, wird die Agentur den Besteller mindestens 3 Werktage vorher darüber informieren.
14.1 Die Mindestlaufzeit für alle Webseiten & Hosting-Verträge beträgt 24 Monate. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit um jeweils 12 weitere Monate soweit er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird. Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigen Grund bleibt unberührt. Kündigt die Agentur Spielvogel das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund, der vom Kunden zu vertreten ist, richten sich Schadensersatzansprüche der Agentur Spielvogel gegen den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
14.2 Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt durch die vertraglichen Regelungen zur ordentlichen Kündigung unberührt. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung steht der Agentur neben den in den einzelnen Verträgen aufgeführten Gründen insbesondere dann zu, wenn Der Besteller mit mehr als zwei monatlichen Zahlungen in Verzug ist; die Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Bestellers beantragt wurde, ein solches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgewiesen wurde.
15.1 Erfüllungsort ist Trier.
15.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Besteller sowie Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, sofern der Besteller Verbraucher in Sinne des § 13 BGB ist.
15.3 Ist der Besteller Unternehmer i.S.d § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Agentur und Besteller Trier. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
15.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder diese lückenhaft sein oder werden, so wird dadurch der Vertrag bzw. die Bedingungen in seinem übrigen Inhalt nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung oder lückenhafte Regelung gilt vielmehr als durch eine solche Vorschrift ersetzt oder ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten Regelung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand: Januar 2024