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In diesem Artikel wird untersucht, ob Unternehmer mit dem Begriff "Black Friday" werben dürfen. Es werden die Definition, der zeitliche Rahmen, die Black Week sowie die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Wortmarke beleuchtet. Erfahren Sie, welche Marketingstrategien sinnvoll sind und welche rechtlichen Aspekte zu beachten sind.

Dürfen Unternehmer mit „Black Friday“ werben?

Einleitung

Der Black Friday hat sich in den letzten Jahren zu einem der bedeutendsten und am meisten erwarteten Verkaufsevents im Einzelhandel entwickelt, nicht nur in den Vereinigten Staaten, sondern auch in vielen europäischen Ländern, einschließlich Deutschland. Ursprünglich als ein Tag für massive Rabatte und Sonderaktionen konzipiert, hat sich der Black Friday zu einem kulturellen Phänomen gewandelt, das das Kaufverhalten von Millionen von Verbrauchern beeinflusst. Die damit verbundenen Preisnachlässe und Promotions ziehen eine Vielzahl von Konsumenten an, die auf der Suche nach Schnäppchen sind, und bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Umsätze signifikant zu steigern.

In diesem Kontext stellt sich jedoch die zentrale Frage, ob Unternehmer mit dem Begriff „Black Friday“ werben dürfen. Diese Frage ist nicht nur von praktischer Relevanz für das Marketing, sondern auch von juristischer Bedeutung, da die Verwendung des Begriffs in Deutschland rechtlichen Herausforderungen gegenübersteht. Die Diskussion um die Wortmarke „Black Friday“ hat in den letzten Jahren an Intensität gewonnen und wirft grundlegende Fragen zu Markenrechten, Wettbewerbsbedingungen und der Fairness im Einzelhandel auf.

In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Aspekte des Black Friday beleuchten, einschließlich seiner Definition, der zeitlichen Einordnung, der damit verbundenen Verkaufswoche sowie der rechtlichen Auseinandersetzungen um die Wortmarke. Ziel ist es, ein umfassendes Verständnis für die Marketingmöglichkeiten und -herausforderungen zu schaffen, die mit der Verwendung des Begriffs „Black Friday“ verbunden sind, und die Implikationen für Unternehmer zu analysieren, die in diesem umkämpften Marktsegment tätig sind.

 

Was ist dieser „Black Friday“?

Der Black Friday bezeichnet den Freitag nach dem amerikanischen Erntedankfest (Thanksgiving) und gilt als inoffizieller Start der Weihnachtseinkaufsaison. Ursprünglich in den USA etabliert, hat sich das Konzept des Black Friday weltweit verbreitet. Der Begriff selbst wird häufig mit massiven Preisnachlässen und Sonderaktionen assoziiert, die Einzelhändler anbieten, um Kunden in ihre Geschäfte zu locken. Die Marketingstrategien, die mit diesem Tag verbunden sind, nutzen oft psychologische Prinzipien, um ein Gefühl der Dringlichkeit und des Schnäppchens zu erzeugen.

 

Wann ist „Black Friday“?

Der Black Friday fällt jedes Jahr auf den vierten Freitag im November, unmittelbar nach dem Erntedankfest, das am vierten Donnerstag im November gefeiert wird. In diesem Jahr wird der Black Friday am Freitag, den 29. November 2024 stattfinden. Die zeitliche Platzierung dieses Ereignisses ist strategisch gewählt, da sie den Beginn der intensiven Weihnachtsverkaufsperiode markiert und somit für Einzelhändler eine optimale Gelegenheit bietet, ihre Lagerbestände zu reduzieren und Umsatz zu generieren.

 

Was ist eine „Black Week“?

Die „Black Week“ bezieht sich auf die Woche, die dem Black Friday vorausgeht, und umfasst oft eine Vielzahl von Verkaufsaktionen, die bereits am Montag vor dem Black Friday beginnen. Diese verlängerte Verkaufsperiode ermöglicht es Händlern, ihre Angebote über einen längeren Zeitraum zu strecken und somit eine größere Zielgruppe zu erreichen. Die Black Week hat sich als effektive Marketingstrategie etabliert, um das Kaufverhalten der Verbraucher zu beeinflussen und die Vorfreude auf den Black Friday zu steigern.

 

Rechtsstreit um die Wortmarke “Black Friday”

Die Verwendung des Begriffs „Black Friday“ ist nicht ohne rechtliche Herausforderungen. In Deutschland wurde der Begriff als Wortmarke eingetragen, was zu einem Rechtsstreit führte, der die Frage aufwarf, ob und in welchem Umfang Händler diesen Begriff für ihre Marketingaktivitäten nutzen dürfen. Die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Wortmarke „Black Friday“ verdeutlichen die Komplexität der Markenrechte im Kontext von Marketing und Werbung und werfen grundlegende Fragen zur Fairness und Wettbewerbsfähigkeit im Einzelhandel auf.

 

Händler beantragen 2018 Löschung der Marke „Black Friday“

Im Jahr 2018 beantragten mehrere Händler die Löschung der Wortmarke „Black Friday“. Sie argumentierten, dass der Begriff eine allgemeine Bezeichnung für einen Verkaufstag sei und somit nicht als exklusive Marke geschützt werden könne. Diese Initiative wurde von der Überzeugung getragen, dass die Verwendung des Begriffs durch eine Vielzahl von Einzelhändlern zur Förderung des Wettbewerbs und zur Schaffung von Mehrwert für die Verbraucher beiträgt. Der Antrag auf Löschung der Marke stellte somit einen bedeutenden Schritt in der Auseinandersetzung um die Rechte an der Wortmarke dar.

 

Oktober 2022 Landgericht Berlin entscheidet

Im Oktober 2022 entschied das Landgericht Berlin, dass die Wortmarke „Black Friday“ nicht mehr als schutzwürdig angesehen werden kann. Das Gericht stellte fest, dass der Begriff in der Öffentlichkeit weit verbreitet und als allgemeine Verkaufsbezeichnung anerkannt ist. Diese Entscheidung wurde als Meilenstein in der rechtlichen Auseinandersetzung um die Wortmarke gewertet und eröffnete den Weg für eine breitere Nutzung des Begriffs durch Einzelhändler, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

 

Juni 2023 BGH entscheidet

Im Juni 2023 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem wegweisenden Urteil, dass die Löschung der Marke „Black Friday“ rechtmäßig war. Der BGH bestätigte die Auffassung des Landgerichts, dass der Begriff nicht als Marke geschützt werden kann, da er im allgemeinen Sprachgebrauch verankert ist. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Marketingstrategien von Einzelhändlern und ermöglicht es ihnen, den Begriff „Black Friday“ ohne rechtliche Bedenken in ihren Werbemaßnahmen zu verwenden.

 

Fazit

Die rechtlichen Entwicklungen rund um die Wortmarke „Black Friday“ haben nicht nur die Nutzung des Begriffs durch Einzelhändler erleichtert, sondern auch die Marketingstrategien in der gesamten Branche neu definiert. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Marke als nicht schutzwürdig zu erklären, haben Unternehmen nun die Möglichkeit, den Begriff „Black Friday“ ohne rechtliche Bedenken in ihren Werbemaßnahmen zu verwenden. Dies eröffnet eine Vielzahl von Chancen, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, die von der Popularität dieses Verkaufstags profitieren möchten.

Aus der Sicht des Marketings stellt sich aber noch eine weitere Frage. Ist es für kleine und mittelständische Unternehmen überhaupt sinnvoll mit dem Begriff „Black Friday“ zu werben?
Die Frage, ob es sinnvoll ist, mit „Black Friday“ zu werben, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst einmal ist es wichtig, die Zielgruppe zu identifizieren. Unternehmen, die ein jüngeres, technologieaffines Publikum ansprechen, können durch gezielte Marketingkampagnen, die auf den Black Friday ausgerichtet sind, eine hohe Reichweite und Engagement erzielen. Die Verwendung von Social Media, E-Mail-Marketing und Online-Werbung kann dazu beitragen, die Sichtbarkeit der Angebote zu erhöhen und potenzielle Kunden zu mobilisieren. Darüber hinaus ist der Black Friday eine hervorragende Gelegenheit, um Lagerbestände abzubauen und Platz für neue Produkte zu schaffen. Unternehmen können durch attraktive Rabatte und Sonderaktionen nicht nur den Umsatz steigern, sondern auch die Kundenbindung fördern. Ein gut durchdachtes Marketingkonzept, das den Black Friday in den Mittelpunkt stellt, kann dazu beitragen, das Markenimage zu stärken und die Kundenloyalität zu erhöhen.

Allerdings sollten Unternehmen auch die Risiken und Herausforderungen im Blick behalten. Die Konkurrenz ist in dieser Zeit besonders stark, und Verbraucher sind oft überfordert von der Vielzahl an Angeboten. Daher ist es entscheidend, sich durch kreative und innovative Marketingstrategien abzuheben. Eine klare Positionierung und ein einzigartiges Verkaufsversprechen (USP) sind unerlässlich, um die Aufmerksamkeit der Kunden zu gewinnen und sie zum Kauf zu bewegen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Werbung mit „Black Friday“ für viele Unternehmen eine sinnvolle Strategie darstellt, um Umsatz und Sichtbarkeit zu steigern. Die rechtlichen Hürden, die zuvor bestanden, sind nun weitgehend beseitigt, was es Unternehmern ermöglicht, die Vorteile dieses globalen Verkaufsevents zu nutzen. Durch eine gezielte Ansprache der Zielgruppe, kreative Marketingansätze und die Schaffung eines klaren Mehrwerts können Unternehmen nicht nur kurzfristige Verkaufsziele erreichen, sondern auch langfristige Kundenbeziehungen aufbauen. In einer Zeit, in der der Wettbewerb im Einzelhandel immer intensiver wird, ist die Fähigkeit, sich effektiv zu positionieren und die richtigen Marketingstrategien zu implementieren, entscheidend für den Erfolg.

 

 

Disclaimer

Der vorliegende Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine juristische Beratung dar. Ich bin kein Jurist, und die Inhalte dieses Textes sollten nicht als rechtliche Auskunft oder Empfehlung interpretiert werden. Für spezifische rechtliche Fragen oder Anliegen ist es unerlässlich, einen qualifizierten Anwalt oder eine andere Fachperson zu konsultieren. Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Kenntnisse und sind möglicherweise nicht vollständig oder aktuell. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung dieser Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass rechtliche Bestimmungen je nach Land und Region variieren können. Daher ist es ratsam, sich bei rechtlichen Fragen an einen Fachmann zu wenden, um eine fundierte und individuelle Beratung zu erhalten.