10 Sep. Update: PPWR Ausnahme – Gefahr von Abmahnungen bleibt
Jetzt kommt die PPWR Ausnahme doch die Gefahr von Abmahnungen bleibt
Wissen Sie, wie schnell aus einer guten Absicht ein bürokratischer Albtraum werden kann?
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist der beste Beweis dafür. Sie sollte die Umwelt schützen, hat aber vor allem eines geschafft: kleine Onlineshops und Selbständige in Panik versetzt. Jetzt lenkt die Bundesregierung ein – doch wer zu früh aufatmet, riskiert teure Post im Briefkasten.
Schauen wir uns gemeinsam an, was die geplante Ausnahme wirklich bedeutet, wo die akuten Stolpersteine liegen und wie Sie Ihren Shop jetzt sauber durch diese stürmische Phase manövrieren.
Wenn gute Absichten den kleinen Händler ersticken
Haben Sie in den letzten Wochen auch den EU-Versand eingeschränkt, weil die Kosten für ausländische Bevollmächtigte schlichtweg in keinem Verhältnis mehr zu Ihren Margen standen?
Genau das war die Realität für tausende kleine Onlineshops, seitdem die PPWR im August unmittelbar greift. Wer beispielsweise nur 50 Pakete im Jahr nach Österreich schickte, sollte in jedem EU-Zielland einen Bevollmächtigten benennen – zu Kosten von 300 bis 600 Euro pro Land. Das ist kein Umweltschutz, das ist pure Marktverdrängung zugunsten der Großen.
Die Rettung naht: Die geplante 10-Tonnen-Grenze
Die Bundesregierung hat am 7. September 2026 in Brüssel einen konkreten Änderungsvorschlag im Rahmen des Umwelt-Omnibus vorgelegt. Die Kernpunkte im Überblick:
- Die Freigrenze: Wer im Jahr weniger als zehn Tonnen Verpackung in Umlauf bringt, soll in keinem EU-Land mehr einen PPWR-Bevollmächtigten benennen müssen.
- Der Zeitplan: Die Registrierung im neuen System soll bis Mitte 2028 ausgesetzt werden.
- Der Ursprung des Drucks: Machen wir uns nichts vor – dieser politische Sinneswandel ist nicht das Verdienst träger Wirtschaftsverbände, die jahrelang geschwiegen haben. Dieser Erfolg gehört ausschließlich den tausenden kleinen Händlern, die sich lautstark in den sozialen Medien gewehrt und das Thema über Medien wie den Spiegel und das Handelsblatt in die Öffentlichkeit getragen haben.
Der Vorschlag ist grundsätzlich überfällig und entlastet den Mittelstand spürbar. Doch jetzt kommt das entscheidende Aber.
Das Damoklesschwert: Warum die Gefahr vor Abmahnungen JETZT bleibt
Wissen Sie, was zwischen einem politischen Vorschlag und einem rechtskräftigen Gesetz liegt? Zeit. Und genau diese Zeit nutzen Abmahner und Konkurrenten.
- Kein Schutz vor dem Stichtag: Solange die Ausnahme nicht endgültig beschlossen und in Kraft ist, gilt die aktuelle Rechtslage uneingeschränkt.
- Wer abmahnt: Während die EU-Kommission nationale Behörden dazu auffordert, säumige Unternehmen zunächst zu verwarnen, gilt das nicht für Mitbewerber oder eingetragene Wirtschaftsverbände (wie etwa die Wettbewerbszentrale). Sie sind an solche Empfehlungen nicht gebunden.
- Die klassischen Fallstricke: Auch wenn Sie unter der Zehn-Tonnen-Grenze liegen oder auf den EU-Versand verzichten – Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten, Stoffbeschränkungen (wie PFAS in Lebensmittelverpackungen), fehlende Konformitätserklärungen oder unzulässige Umweltaussagen auf der Verpackung bleiben gnadenlos abmahnfähig. Als Hebel dienen hierbei § 3a UWG (Rechtsbruch) oder §§ 5, 5a UWG (Irreführung).
Was jetzt zu tun ist: Ihre pragmatische Checkliste
Verfallen Sie nicht in blinden Aktionismus, aber lassen Sie die Zügel nicht schleifen. Sorgen Sie jetzt für unternehmerische Sicherheit:
- Bestandsaufnahme machen: Prüfen und dokumentieren Sie exakt, wie viel Verpackungsmaterial (Papier, Kartonage, Füllmaterial) Ihr Shop jährlich tatsächlich verbraucht. Sind Sie sicher unter der Zehn-Tonnen-Marke?
- LUCID & Co. im Blick behalten: Verwechseln Sie die PPWR-Sonderregeln nicht mit den nationalen Pflichten. Die klassische LUCID-Registrierung und die Systembeteiligung in Deutschland bleiben ohnehin bestehen.
- Verpackungs-Claims prüfen: Kehren Sie vor der eigenen Tür. Verzichten Sie auf Marketing-Floskeln und unklare Umweltaussagen („umweltfreundlich“, „100 % grün“) auf Ihren Verpackungen, solange diese nicht absolut hieb- und stichfest belegt sind. Genau hier lauern die Abmahnanwälte der Konkurrenz.
- Ruhe bewahren, aber wachsam bleiben: Beobachten Sie das Gesetzgebungsverfahren in Brüssel, aber sichern Sie Ihren Shop so ab, als ob der Wettbewerb morgen vor der Tür steht.
Fazit
Die geplante Ausnahme der Bundesregierung ist ein starkes Signal und der Verdienst einer couragierten Händlerschaft, die sich nicht alles gefallen lässt. Doch bis dieses Gesetz greift, tanzen die Abmahner auf dem Vulkan. Schützen Sie Ihr Unternehmen, behalten Sie Ihre Hausaufgaben im Bereich Kennzeichnung und Verpackung im Blick und lassen Sie sich von bürokratischen Hürden nicht den unternehmerischen Mut nehmen.
Der Mensch steht im Mittelpunkt – und Ihr unternehmerischer Erfolg auch.
