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Achtung Satire: EU AI Act 2026 oder Kann Spuren von Nüssen enthalten …

Achtung: Satire
KLARTEXT FÜR MARKETER – Die Kolumne von Hans-Josef Marketowski

 

Was hat die EU uns da jetzt schon wieder eingebrockt? Der neue „AI Act Guide“ ist genau so eine glorreiche Idee wie damals die SSL-Zertifikate, die Cookie-Banner-Seuche und der drakonische DSGVO-Feldzug. Alles wahnsinnig nett gedacht, aber am Ende trifft es uns Unternehmer wie ein gezielter Tritt in den verlängerten Rücken. Schönen Dank auch nach Brüssel!

 
Machen wir uns doch nichts vor: In der Werbung und im Marketing wurde schon immer getrickst, manipuliert und gefälscht, dass sich die Balken biegen. Das dürfte selbst für Lieschen Müller keine bahnbrechende Neuigkeit sein. „Frühstückscerealien“ klingen nun mal verlockender und verkaufsfördernder als „überzuckerte Getreideschnipsel mit Alibi-Milch“. Der saftige Burger auf dem XXL-Plakat sieht im Laden auch nie so aus wie in der Werbung. Warum? Weil er vor dem Shooting von Spezialisten stundenlang mit Klarlack besprüht, mit Motoröl bestrichen und anschließend noch einmal genauso lang in Photoshop glattgebügelt wurde. Das ist das ganz normale Handwerk, das ist Standard in der Werbung seit Jahrzehnten!

 
Wir Profis nutzen die künstliche Intelligenz zum Beispiel in Photoshop doch ebenfalls schon seit Jahren. Selten, um komplette Bilder aus dem Nichts zu stampfen – dafür taugt der AI Kram heute noch nicht genug. Aber wir nutzen sie permanent zum Retuschieren, Erweitern und Optimieren. Warum? Weil es Zeit und bares Geld spart. Ein KI-generiertes Model braucht kein teures Fotoshooting, zickt nicht rum, blockiert keine Bilddatenbanken und – das Beste – es besitzt keine Persönlichkeitsrechte, die man mühsam juristisch absichern müsste. Bisher war das gelebte, effiziente Praxis.

 
Das eigentliche Problem heute ist doch nur, dass dank der neuen Tools mittlerweile jeder Laie meint, seinen hingerotzten Content ungefiltert auf den Social-Media-Kanälen der Welt verteilen zu müssen. Und wer darf jetzt für diesen digitalen Wildwuchs bluten? Natürlich wieder wir Unternehmer.

 
Hier schnappt nämlich die ganz große Falle zu, die uns die EU-Bürokratie klammheimlich gestellt hat.
Frage: Gilt die neue Verordnung auch für ältere Inhalte, die vor dem Stichtag im August 2026 veröffentlicht wurden? Ein feiges Jein – was im Klartext „Ja“ bedeutet! Denn alle dauerhaften Marketing- und Werbe-Inhalte sind voll betroffen! Wenn Sie ein KI-generiertes Produktbild oder einen optimierten Text auch nach August auf Ihrer Website nutzen, um weiterhin Kunden zu gewinnen, gilt das ab dem Stichtag als sogenannte „fortlaufende Handlung“. Da der Inhalt im aktuellen geschäftlichen Verkehr munter weiterläuft, herrscht ab sofort Kennzeichnungspflicht. Na prima!

 
Da nach ein paar Jahren im Betrieb kein Mensch mehr so ganz genau weiß, welches Bild auf welcher Unterseite der Firmenhomepage oder in welcher verstaubten Broschüre nun KI-Unterstützung hatte, bleibt uns nur eins: Wir werden ab August sicherheitshalber unter jeden Text, unter jedes Bild und unter jedes Video schreiben: „Kann Spuren von Nüssen enthalten“ – beziehungsweise: „Wurde mit KI bearbeitet oder generiert“. Nur um bloß keine Post von diesen heißgeliebten Abmahnvereinen zu bekommen, die sich sicher schon gierig die Hände reiben. Ein Schelm wer hier böses denkt!

 
Haben diese Sesselpupser in Brüssel eigentlich auch nur den Hauch einer Ahnung, wie unfassbar umfangreich moderne Unternehmens-Websites, Marketingunterlagen und Werbematerialien sind? Das ist ein gigantischer Haufen Arbeit! Und wofür das alles? Für einen bürokratischen, realitätsfernen Traum aus Brüssel. Während wir mit echten Print-Medien, haptischen Magazinen und ehrlichen, greifbaren Begegnungen noch echte Werte schaffen könnten, zwingt man uns hier wieder einmal in ein Korsett, das nur Papierkram und Frust erzeugt. Ich habe für diesen Regulierungswahn absolut kein Verständnis mehr!

 
Über den Autor:
Hans-Josef „Jupp“ Marketowski verfügt über mehr als 30 Jahre fundierte Branchenerfahrung und ist als streitbarer Kolumnist die Stimme des gesunden Menschenverstands im Blog der Werbeagentur Spielvogel. In seiner Kolumne „Klartext für Marketer“ nimmt er regelmäßig die Auswüchse der Hyper-Digitalisierung aufs Korn und bricht leidenschaftlich eine Lanze für bodenständiges, haptisches Marketing und die Belange des Mittelstands.

 
 

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